Psychotherapie

Es gibt 3 Regelverfahren, deren Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Das sind verhaltenstherapeutische Psychoanalyse,

tiefenpsychologisch fundierte Therapie und

Verhaltenstherapie.

Durchgeführt werden diese Verfahren sowohl von ärztlichen, als auch von psychologischen Psychotherapeuten.

Psychotherapie ist immer dann angebracht, wenn davon auszugehen ist, dass Beschwerden keinen organischen Ursprung haben.